Oldtimer Definition laut FIVA
FIVA ist der Weltverband der Oldtimer-Clubs und hat folgende Definition für einen Oldtimer veröffentlicht:
Ein historisches KFZ ist ein mechanisch angetriebenes Fahrzeug
- das mindestens 30 Jahre alt ist,
- das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird,
- dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und
- wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird.
In Deutschland gelten Fahrzeuge die älter sind als 30 Jahre generell als Oldtimer und können mit einem H-Kennzeichen betrieben werden. Diese Kennzeichen ermöglichen dem Besitzer eines solchen klassischen Fahrzeugs steuerliche Begünstigungen gegenüber modernen Automobilen. Auch die Versicherung ist i.d.R. günstiger. Es gibt auch noch ein 07 Kennzeichen das im Gegensatz zum H-Kennzwichen für Oldtimer gedacht ist die nur für bestimmte Fahrten (z.B. zur Werkstatt, Oldtimer-Treffen usw.) benötigt werden.